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Erstberatung
Bei einer persönlichen Erstberatung (€ 150,- inkl. USt) geben Sie uns einen ersten Überblick über die Fakten und bekommen sowohl eine erste rechtliche Beurteilung als auch eine Empfehlung der weiteren Vorgehensweise. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Verrechnungsmöglichkeiten
Stundensatz
Jede erbrachte Leistung wird nach tatsächlichen Zeitaufwand nach einem zuvor festgelegten Stundensatz verrechnet. Die Höhe des Stundensatzes hängt dabei von Art und Umfang des jeweiligen Falles ab.
Tarif
Hier bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) die Grundlage für die Honorarabrechnung. Die Höhe des Honorars ist von der Höhe des Streitwerts (Bemessungsgrundlage) abhängig.
Pauschalhonorar
Wir vereinbaren mit Ihnen einen fixen Pauschalbetrag für unsere gesamte Tätigkeit. Eine Pauschale ist bei Fällen üblich, deren Aufwand von vorhinein realistisch abgeschätzt werden kann.
Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gerne für Sie ab, ob diese die Kosten übernimmt.